Mittwoch, 24. März 2010
09:02
EuGH erlaubt Google Verkauf geschützter Markennamen als Adwords
24.03.2010 aus HB, S.26
Google hat im Rechtsstreit um den Verkauf geschützter Markennamen als Suchwörter vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Sieg errungen. Damit können Online-Werbetreibende auch weiterhin über das Google-Anzeigensystem Adwords eingetragene Markennamen fremder Unternehmen als Stichwörter buchen, um so potenzielle Kunden auf ihr Web-Angebot zu locken. Die Verantwortung für die Einhaltung der Markenrechte liege dabei beim Werbekunden, so das Urteil. Die Gestaltung der Anzeige müsse deutlich machen, dass es sich um ein Angebot einer anderen Firma handelt. Zuvor hatten Markenhersteller wie Louis Vuitton und Thonet gegen eine solche Nutzung geklagt, da sie befürchteten, dass Billiganbieter den bekannten Namen für den Verkauf ihres eigenen Angebots missbrauchen könnten.
Mehr dazu auf marketing-recht.com: EuGH Urteil zu Google Adwords
Markenverletzungen bei Google Adwords: Wer haftet wann?
Google hat im Rechtsstreit um den Verkauf geschützter Markennamen als Suchwörter vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Sieg errungen. Damit können Online-Werbetreibende auch weiterhin über das Google-Anzeigensystem Adwords eingetragene Markennamen fremder Unternehmen als Stichwörter buchen, um so potenzielle Kunden auf ihr Web-Angebot zu locken. Die Verantwortung für die Einhaltung der Markenrechte liege dabei beim Werbekunden, so das Urteil. Die Gestaltung der Anzeige müsse deutlich machen, dass es sich um ein Angebot einer anderen Firma handelt. Zuvor hatten Markenhersteller wie Louis Vuitton und Thonet gegen eine solche Nutzung geklagt, da sie befürchteten, dass Billiganbieter den bekannten Namen für den Verkauf ihres eigenen Angebots missbrauchen könnten.
Mehr dazu auf marketing-recht.com: EuGH Urteil zu Google Adwords
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Kommentare
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Andreas Herrmann:
Ein deutliches, aber lang erwartetes Urteil in Sachen Adwords und die Verwendung von Markennamen. Ich denke, dass die "unbedenkliche" Verwendung von Markennamen auch die unbedenkliche Verwendung von Firmennamen beinhaltet?Oder?
Ich persönlich hätte eine gegensätzliche Entscheidung für besser befunden, denn ich kann die Kläger und deren Ängste / Bedenken (wie zum Beispiel die des Modelabels Louis Vuitton)sehr gut nachvollziehen und verstehen.
Respektvolle Grüße!
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