Freitag, 24. September 2010
08:00
Private Krankenversicherungen dürfen weiter mit umstrittenen Slogans werben
24.09.2010 aus FTD, S.18 - Das Landgericht Köln hat mit seinem Urteil vom Donnerstag die einstweilige Verfügung gegen zwei vergleichende Werbeslogans des Verbandes der privaten Krankenversicherer (PKV) kassiert.

Die Wettbewerbszentrale hatte das vorläufige Werbeverbot im Juli auf Initiative des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK) erwirkt, da sich die gesetzlichen Kassen durch die beiden PKV-Claims "Lieber versichert als verwaltet" und "Ein schuldenfreies Gesundheitswesen? Haben wir!" verunglimpft sahen. Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, in beiden Slogans keine derartige Diffamierung feststellen zu können. Eine Sprecherin des VDEK zeigte sich von dem Urteil enttäuscht und gab an, dass der Verband weiter auf seiner Haltung in dieser Angelegenheit beharren werde. Der PKV-Verband hingegen begrüßte das Urteil und unterstrich noch einmal, dass es sich bei den Behauptungen um Tatsachen handele.

Die Wettbewerbszentrale hatte das vorläufige Werbeverbot im Juli auf Initiative des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK) erwirkt, da sich die gesetzlichen Kassen durch die beiden PKV-Claims "Lieber versichert als verwaltet" und "Ein schuldenfreies Gesundheitswesen? Haben wir!" verunglimpft sahen. Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, in beiden Slogans keine derartige Diffamierung feststellen zu können. Eine Sprecherin des VDEK zeigte sich von dem Urteil enttäuscht und gab an, dass der Verband weiter auf seiner Haltung in dieser Angelegenheit beharren werde. Der PKV-Verband hingegen begrüßte das Urteil und unterstrich noch einmal, dass es sich bei den Behauptungen um Tatsachen handele.
Geschrieben von First Ray Branchennews in Marken, Agenturen, Kommunikation, Web 2.0
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