Was nicht alles passieren kann... Der Newsletter von
www.art-lawyer.de machte mich auf folgendes aufmerksam:
Auch Spitznamen genießen Namensschutz - Bastian Schweinsteiger wehrt sich erfolgreich gegen die "Schweini"-Wurst.
Der Fußballer hat jetzt Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber einem Fleischgroßhändler, der ohne Zustimmung von Bastian Schweinsteiger die Kennzeichnung "Schweini" für von ihm hergestellte Wurstwaren benutzte. Der beklagte Fleischhändler hatte Mitte 2005 die Marke "Schweini" dem Deutschen Patent- und Markenamt in München angemeldet.
Auch ein Spitznamen könne dem Namensschutz nach dem § 12 BGB unterfallen, entschied jetzt das Landgericht München. Quelle: beck-aktuell.de v. 08.03.2007
Also Achtung: schnell noch den Spitznamen schützen lassen. Der könnte mal wertvoll werden!