Wäre Winfried Richter von der Rechtsbeständigkeit des Patents nicht absolut überzeugt gewesen, der erste Satz des Gerichts hätte ihn verzweifeln lassen.
Nach unserer Vorbesprechung neigen wir dazu, der Klage stattzugeben. Das heißt, der Patentinhaber dürfte es sehr schwer haben, sich zu behaupten.“ Der Vorsitzende des zuständigen Senats schob einen Stapel Papiere zusammen und schaute über den Brillenrand in Richtung der Beklagten. Dort saßen sie, die sechs Leute der Felss-Mannschaft. „Kurz gesagt, das Patent wird aller Wahrscheinlichkeit nach fallen. Wollen Sie denn unter diesen Voraussetzungen nicht doch noch mal in Erwägung ziehen, Vergleichsgespräche zu führen?“ Das saß. Sie hatten gewusst, dass die Verhandlung kein Spaziergang werden würde, aber mit dieser Abfuhr gleich zu Beginn hatten sie nicht gerechnet. Winfried Richter wechselte einen kurzen Blick mit seinen Mitstreitern. „Jetzt erst recht!“, bedeutete er ihnen, indem er fast unmerklich aufmunternd mit dem Kopf nickte. Unterdessen hatte der Vorsitzende bereits den Stuhl zurückgeschoben und seine Akten unter den Arm geklemmt. „Ich möchte die Parteien bitten, sich auszutauschen. Sie haben eine halbe Stunde Zeit.“ Winfried Richter konnte förmlich spüren, wie seine Leute die Schultern hängen ließen. Dieses viel zu frühe Gegentor verhieß nichts Gutes.
Zum Glück war Binhack nicht dabei – die Einschätzung des Gerichts, dieser Nackenschlag, der das Aus für seine Erfindung bedeuten konnte, hätte ihn bestimmt gehörig in Rage gebracht. Das musste er wohl selbst geahnt haben, denn für den Tag der Verhandlung hatte er Urlaub beantragt. Es war an Winfried Richter und seinen Kollegen, die Ehre Binhacks, sein Wissen und das Patent von Felss zu verteidigen.
Schließlich hatte der Tag so gut begonnen! Am Morgen malte die Sonne helle Streifen durch die hohen Fenster des Bundespatentgerichts in der Münchner Cincinnatistraße auf die grauen Flure, als der Gegner gemeinsam mit seinem Anwalt vor Verhandlungsbeginn die Treppe hochkam, während die Felss-Leute bereits den zweckmäßig bestuhlten Gerichtssaal erkundet und sich so gut wie möglich eingerichtet hatten. Unterlagen, Powerpointpräsentation, Materialproben – alles hatten sie im Gepäck. Und noch mehr: Nach Richters Überzeugung waren sie diejenigen, die ganz klar belegen konnten, dass Börkers Artikel für das Patent in keiner Weise von Bedeutung war. Natürlich war in dem Text von „Rückhub“ die Rede. Allerdings hatte Börker den Begriff noch im selben Satz relativiert. „Rückhub, d. h. die kurz-zeitige Entlastung …“ Hatte man erst mal den vollständigen Artikel durchdrungen, so wie Richter und seine Leute während ihrer intensiven Vorbereitung, dann erwies sich Börker für das Patent als irrelevant – auch wenn das Gericht offenbar schon zu einem anderen Schluss gekommen war.
Das Patent (Trailer) Das Patent (6)