
Zwei zerknüllte Zigarettenschachteln und dazu die Überschrift: "War es Ernst? Oder August?"
Ein schöner Coup der Agentur, zeitnah auf das Zeitgeschehen einzugehen. Nur einer fand es nicht lustig. Ernst (nomen est omen) August. Er klagte. Bekam Recht. Lucky stroke back und bekam dann seinerseits Recht und nun entschied der BGH - zugunsten der Kreativen.
Und weil man schon mal dabei war, hat man damit auch die Klage Bohlens abgewiesen. Im seinem Falle war eine Anzeige mit zwei Zigarettenschachteln erschienen, die sich scheinbar unterhalten. Darüber stand: "Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher." Die Wörter "lieber", "einfach" und "super" waren geschwärzt, aber noch lesbar.Auch eine schöne Anspielung auf sein Erstlingswerk, das ja an so manchen Stellen geschwärzt werden musste, da er irgendwen zu sehr anschwärzte.
Die Verteidigung argumentierte mit "Zwangskommerzialisierung", was auf jeden Fall als Wort einen Szenenapplaus verdient hat. Ob sie allerdings zumindest mit ihrer Vermutung Recht behält, dass der BGH damit Tür und Tor geöffnet habe, dass Personen mittels eines "kleinen Kniffs" in die Werbung einbezogen würden, die damit gar nicht einverstanden seien, ist wahrscheinlich. Aber geht es darum? Warum sollte der Werbung verboten sein, was Unterhaltungssendungen im Privatfernsehen gestattet ist?
Eine super Entscheidung, lieber BGH. Jetzt muss sich nur noch der Kunde trauen