Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Artikel 5
(1) ... Eine Zensur findet nicht statt.
Artikel 6
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Und nun das:
Frauenbeauftragte verbietet Anti-Aids-Plakat von Michael Stich
Um folgendes Plakat geht es in dem Artikel auf
bild.de:

Das Argument der Dame ist aber nicht Artikel 6, sondern die ihrer Ansicht nach "falsche Umsetzung" des Plakats.
„Es vermittelt die falsche Botschaft. Auf den Plakaten werden Frauen als Täterinnen, als Teufelinnen, dargestellt, die ihre Kinder umbringen, wenn sie keinen HIV-Test während der Schwangerschaft machen.“
Hübsch ist ja auch, sollte der Bericht richtig sein, dass sie nicht mit Herrn Stich darüber sprechen wollte.
„Er wollte mit mir telefonieren. Aber ich wollte nicht. Ich möchte jetzt aber einen schriftlichen Kontakt mit ihm haben. Da kann man dieses Problem besser diskutieren.“
Also zusammengefasst: Frau Ulrike Hauffe, Bremer Landesbeauftragte für Frauen, missfällt ein Plakat, lässt es verbieten und "diskutiert" besser schriftlich.
Sehr schön. Rät die Diplom-Psychologin ihren Klienten auch, einem klärenden Gespräch aus dem Weg zu gehen? Die Selbstdäm-, äh, die Selbstherrlichkeit ist schon erschreckend!