Ideenklau und Diebstahl im Internet

Der plumpe Klau mittels „Copy and Paste“ ist zum Glück leicht beweisbar und eindeutig rechtswidrig. Schwieriger kann es dagegen werden, wenn Motive und Designs einfach übernommen werden.
Der Bayrische Rundfunk berichtete vor wenigen Tagen von einem besonders dreisten Ideenklau, dem eine Berliner Designerin zum Opfer gefallen ist: Diese hatte auf dem Internet-Portal „Threadless“ ein Design für eine T-Shirt Grafik hochgeladen. Zur Information: „Threadless“ ist ein amerikanischer Online-Shop, der Graphik T-Shirts verkauft. Jedermann kann dort Design Entwürfe einstellen, die dann bewertet werden. Die Designs mit den besten Bewertungen gehen später in Druck. Zu ihrer Freude gewann die junge Designerin mit ihrer Grafik einen Wettbewerb auf „Threadless“, so dass der Betreiber ihr T-Shirt Design druckte und online verkaufte. Hierbei wurde ihr zugesichert, dass sie selbstverständlich weiterhin das Urheberrecht an dem Design behalte. Im September 2008 erhielt die Designerin aber einen Hinweis, dass ihr T-Shirt-Motiv von der US-Modekette „Forever21“ – die amerikanische Ausgabe von H&M – einfach ungefragt abgekupfert werde. Das gleiche T-Shirt, das bei „Threadless“ erhältlich sei, werde nun mit leicht anderen Farben, aber dem gleichen Design von der Modekette vertrieben. Offensichtlich waren der Kreativabteilung von „Forever21“ die eigenen Ideen ausgegangen…
Wegen solchen Urheber- oder Markenverletzungen kann der Betroffene umfangreiche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Schwierigkeit bei derartigen Verstößen ist aber mitunter die praktische Umsetzung in unserer globalen Welt. Im Fall der Designerin spielte sich beispielsweise der ganze Verstoß in den USA ab – dort ist es sehr teuer und schwierig zu klagen. Besser schaut es dagegen aus, wenn sich der Streit in Deutschland abspielt oder auswirkt, wie bei Importen von gefälschter Ware auf den deutschen Markt: In Deutschland ist es wesentlich leichter und etwas billiger, die Schutzrechte wirkungsvoll durchzusetzen.
Das der Diebstahl im Internet aber auch kuriose Formen entwickeln kann, beweisen die Ermittlungen der Bochumer Polizei nach einem Himmelstränenband, Phönixschuhen, Siamesenmessern und 7 Mio. Yang. Wer jetzt verwirrt schaut, hat wahrscheinlich noch nie etwas vom Online - Fantasyspiel „Metin2“ von Gameforge gehört. Dort waren einem Spieler die genannten Ausrüstungsgegenstände seines Avatars auf unerklärliche Weise abhanden gekommen – Ausrüstung, für die der Spieler immerhin innerhalb von zwei Jahren etwa 1.000 Euro investiert hatte. Ob es jemals zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen wird, darf bezweifelt werden. Wer solche Taten aber als absolut lächerlich darstellt, sollte sich vorher einmal vor Augen halten, dass virtuelle Werte längst echte Sachwerte für Menschen bedeuten können. Wer bei einem Online-Pokerspiel virtuell 1.000 Euro gewinnt, würde sich sicher (zu Recht) auch beschweren, wenn der Gewinn einfach verschwindet.


Kommentare
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Forexwelt:
Solche Probleme kenne ich nur zu gut. Wenn es sich um Contentklau handelt, ist es leicht beweisbar. Sber Ideenklau ist schon sehr abstrackt vor Gericht.Ich habe das Probleme, das jemand meine Blog Beiträge kopiert und sie so umschreibt, dass kein Doppelt Content vorliegt. Nur die Ideen sind haargenau die Gleichen. Und ich kann dagegen nichts tun!
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