Das allseits beliebte
law blog fasst zusammen, was bzw. wie Blogger schreiben sollten um Abmahnungen aus dem Weg zu gehen. Was der gute Herr Vetter leider nicht anführt: Es kann der friedlichste nicht in Frieden leben, wenn’s dem bösen Nachbarn nicht gefällt
Meinungsfreiheit- schön und gut. Auch Herr Vetter verweist auf die mittlerweile wahrscheinlich weitverbreitetste Vokabel in der deutschsprachigen Blogosphäre.
Meinungsfreiheit kann aber leider auch dann teuer und mindestens anstrengend werden, wenn Meinung vernünftig, nicht ehrverletzend und rundherum völlig korrekt ist.
Denn meistens handelt es sich bei den bisher bekannt gewordenen Abmahnfällen doch um angebliche Verstösse gegen das Markenrecht. Da eben jenes Markenrecht nicht etwa beim Amts- sondern vielmehr beim Landgericht verhandelt wird, benötige ich auch zur Abwehr quasi idiotischer und absolut absurder Forderungen anwaltschaftliche Hilfe (weildieweil: Anwaltszwang vorm Landgericht). Und selbst dann, wenn ich einen theoretischen Anspruch auf Gerichstkostenhilfe (
weil mau im Portemonaie) habe, muß ich erstmal unter genau dieser Voraussetzung einen Anwalt finden (die richtig Guten winken da meistens schon ab), der sich gegenüber dem Klägeranwalt (i.d.R. ziemlich fit in solchen Angelegenheiten) beim vorsitzenden Richter zumindest dahingehend durchsetzen und begreiflich machen kann, daß meine Gegenwehr auch Aussicht auf Erfolg verspricht. Hat der Richter beim LG noch nie was von Blogs (solche gibt´s) gehört, könnte das schwer werden.
Das
rechtblog kommentiert somit auch zu Recht (spannendes Wortspiel):
Sich gegen Abmahnungen zu wehren ist natürlich auch eine Frage des Geldes.
Spannend ebenfalls in diesem Zusammenhang: Der Werbeblogger:
Marketingtool Abmahnung?, Telagon Sichelputzer:
Im Euroweb viel Neues! sowie Reality on the Rocks:
Nichts als Abmahnungen
Irgendwer hat mir mal den schlauen Spruch gegeben: "Erfolg ist: Muße und Schnauze halten"
Ich versuch´s...