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Tatzenschutz

Wenig Freunde macht sich derzeit der deutsche Outdoor-Bekleidungsmacher Jack Wolfskin. Er mahnt derzeit generalstabsmäßig ab. Und zwar Menschen, die irgendwie Geschäfte mit einem Tatzen-Motiv machen. Begründung: die Tatze sei markenrechtlich geschützt.

Einige Anbieter des Bastelportals verkaufen Artikel, auf denen Tatzen zu sehen sind. Das mögen die Wolfshäute gar nicht und versenden anwaltliche Kostennoten. Eine Zusammenfassung der Ereignisse gibt es beim Werbeblogger und auf Spiegel Online .

Bei Jack Wolfskin setzt man auf Härte und prügelt brachial auf alle ein, die irgendwie was mit Tatzen zu tun haben. Ich stelle mir nun die Frage:

Was ist denn mit Nachbars Katze? Die läuft doch hier durch die Pfützen und hinterlässt so manchen Tatzen-Abdruck. Und die vielen Hunde, die jeden Tag mit ihren Pfoten hundertfach Spuren auf Pflaster und im Matsch hinterlassen? Dürfen die das noch? Sie hinterlassen sie ja öffentlich, einsehbar für jeden. Wenn ich die jetzt fotografiere? Was passiert mir? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung da noch?

Eins ist klar: Sympathien wird sich die Firma mit der Tatze so nicht erwerben. Denn ein Sturm der Empörung ist schon losgebrochen.
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Kommentare

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Knut O.E. Pankrath:

Zeigt ein Tatzeninhaber zu viel Krallen, gibt es vom Markt auf die Pfoten!
14:05

Thomas:

Solange die deutsche Rechtsprechung der Zeit hinterhängt ist so etwas leider immer noch möglich. Schade das es meistens die Falschen trift.
00:45

Monika Meurer:

Am meisten ärgert mich, dass es heißt, eine Verwechslung mit den Markenklamotten soll verhindert werden. Das ist so absurd, dass hoffentlich jedes Gericht das erkennt. Ein rosa Handspiegel hat wohl kaum mit Outdoorsport zu tun, oder???
Fazit: Nix mehr von JW kaufen!!!
10:57

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