Nun, wir haben uns nichts vorzuwerfen, können unsere Hände in Unschuld waschen: Bei uns sah Schleichwerbung auch schon in der Vergangenheit so oder ähnlich aus:
Schleichwerbung: Das Duschradio aus der Techgalerie
Schleichwerbung auf marketing-blog.biz: Kondome kaufen ?!
Schöner Anlass
golem meldete bereits am 25.07.06:
Gericht untersagt Werbelinks in redaktionellen Inhalten
Links auf Werbeanzeigen müssen klar als Werbung gekennzeichnet werden
Das Kammergericht Berlin hat Bild.T-Online untersagt, mit einfachen Links in redaktionellen Texten auf Werbeseiten zu verweisen, bei denen der Link nicht als Werbung gekennzeichnet ist.
Prophetengleich hatte sich der Wortführer schon am ersten Tag seines Blogdaseins des Themas angenommen:
Suche: Geld. Biete: Nichts.