Vermummung. Es ist verboten an öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen. Vgl. § 17 a Versammlungsgesetz.
Inwieweit diese Vorschrift auf Mitarbeiter in griechischen Restaurants zu übertragen ist sei mal dahingestellt.
Maunamea, die Kapitänin der Herzen, macht sich so ihre Gedanken über die Hintergründe.
Wir meinen: Hier muß es sich um ein ganz ausgefuchstes Viralmarketing-Konzept einer mördermäßig geilen und sicher sehr sehr teuren Agentur,
die vielleicht auch hier am Start war, handeln..