Bessere Werbung: Sponsored Posts und Advertorials auf marketing-blog.biz»

iGitt

Im Markenblog können wir lesen, dass sich verschiedene Autohersteller jetzt um das kleine i streiten. Das war sicherlich vorprogrammiert. Im Blog wird der Focus zitiert:

Der Autokonzern Hyundai prüft rechtliche Schritte gegen BMW
Der Autohersteller Hyundai denkt über eine juristische Auseinandersetzung mit dem Konkurrenten BMW nach. Anlass für den Disput ist der Name der neuen Untermarke „BMW i“.


Was mich an der Geschichte wundert, ist dass diejenigen, die i-gentlich schon viel länger das i gepachtet haben, sich zu diesem Thema noch gar nicht zu Wort gemeldet haben. Schließlich haben die auch dafür gesorgt, dass die südhessische Firma Koziol einen Eierbecher umbenennen musste. Der heißt jetzt Ei Pott und unterscheidet sich optisch nur wenig von dem Musikspielgerät aus dem Haus des Apfels.

Dürfen wir noch ungestraft den Buchstaben i benutzen? Ab wann dürfen wir darüber hinaus keine Äpfel mehr anbeißen, ohne dass dies einen Markenrechtsverstoß bedeutet? Fällt den Leuten i-gentlich nichts Neues mehr ein?

Billige Unterwäsche ist Kunst

OK, das war jetzt sehr überspitzt, aber nicht falsch: Es geht um das nervige Thema Künstlersozialkasse (KSK).

Die wollte nämlich Geld von einem Fotografen haben, der für einen Discounter Unterwäsche abknipste. Die Fotograf argumentierte, dies sei nur "Handwerk" gewesen. Das Bundessozialgericht widersprach heute der Ansicht und schwupps ist die KSK um neun große Scheine reicher. (Az: B 3 KS 1/10 R)

Hintergrund:
Die strittigen Fotos waren von einem Lebensmitteldiscounter bei einer "Werkstatt für Werbung" in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben worden und sollten die Verpackungen der Unterwäsche zieren. Das Werbeunternehmen wiederum beauftragte zwei freie Fotografen. An das Unternehmen zahlte der Discounter von 2004 bis 2006 Honorare zwischen 4200 und 47.600 Euro jährlich.

Davon gehen nun 4500 Euro an die Künstlersozialkasse, urteilte das BSG. Denn Werbefotografie sei grundsätzlich Kunst - zumindest Kunst im Sinne der Künstlersozialversicherung.


Der letzte Satz: Kunst ist Kunst, was Kunst ist im Sinne der Künstlersozialversicherung. eine wunderschöne Formulierung. Hat was ...

Ich weiß nur noch nicht was:
Ist es eher Georg Wilhelm Friedrich Hegel oder doch Andi Möller?
Eher "Das Resultat ist nur darum dasselbe, was der Anfang, weil der Anfang Zweck ist." oder "Ich bin sehr selbstkritischer Typ. Auch mir selbst gegenüber."?

Aber irgendwie so ...

Hurra, die Asos kommen ...

Gestern war ja Tag des Urheberrechts. Und wir wissen, dass wir in der "Blogosphäre" recht allein sind mit unserer Meinung, Eigentum ist Eigentum und Diebstahl ist Diebstahl. Zu ersterem zählen die hier publizierten Ergüsse, zu letzterem der "Content-Klau".

Bekanntermaßen finden wir das nicht nett und wenden uns dann an denjenigen, machen ihn auf sein Fehlverhalten aufmerksam und bitten um Rücknahme.
Interessanterweise sehen dies sehr wenige ein und meinen, das Internet sei ein Selbstbedienungsladen.
OK. Kein Problem. Noch ist das Strafgesetzbuch da anderer, also unserer Meinung, und wir geben das unserem Anwalt.
Dann kommt eben unsere Aufforderung, dies Treiben zu unterlassen, sowie eben eine Forderung in Geld.
Immer noch keine Reue. Im Gegenteil: Tränendrüse. Man könne nicht zahlen. Man habe auch schon einen Offenbarungseid geleistet. (Lassen wir immer prüfen. Stimmt bei weitem nicht immer.)
Nun, wer klauen kann, kann auch Verantwortung und bei Fehlverhalten auch den Schaden übernehmen, also: Strafanzeige.
Keine Rücksicht. Oder gab es von ihm eine Rücknahme unseres Contents?
So haben wir einen, der seine Mutter den Betrag abstottern lässt.
Wir haben hier bereits darüber berichtet und bekamen dafür interessanterweise sogar Prügel. Hach, schon lustig so eine Verkehrung der Umstände. Dabei sind ja nicht wir hart zur werten
Frau Mama, sondern der Sack von Sohn, der sie für seine Schuld zahlen lässt.
Aber das ist nichts gegen das Neueste:
Er meinte auf den Hinweis der Strafanzeige: "Scheißegal. Bin eh schon vorbestraft!"
Unseren Text verwendete er für seine (?) Event-Agentur.

Nun, nach der Rückmeldung können wir gar nicht anders als ihn unterstützen und seine Kompetenz zu erweitern.
Vielleicht kann er ja demnächst am Wochenende den Hofgang organisieren ...

Wir prozessieren trotzdem ...

Trotz der Skizze "Die Internet-Kompetenz deutscher Richter"



vom verehrten Clap-Club

Faxwerbung

Wie wehre ich mich gegen eine unverlangte Werbeflut?

Die Flut der unerwünschten Zusendungen von Werbefaxen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Wer noch keine unerwünschte Werbung in seinem Faxgerät vorgefunden hat, gehört mittlerweile zu einer glücklichen Minderheit.

FaxwerbungMan sollte annehmen, dass angesichts des offensichtlichen Ärgers beim Empfänger diese Werbemethode ausstirbt. Dieses ist aber leider nicht so. Werbefaxe blockieren weiterhin Faxgeräte und führen für den Empfänger zur Steigerung seiner Papier- und Telefonkosten. Geworben wird regelmäßig für Internetseiten mit den besten Erotikseiten, Informationen zu Heimarbeit und Nebenverdiensten, Steuersparmodellen, Riester-Produkten etc. Die Empfänger sollen meistens teure Mehrwertnummern anrufen, um die beworbenen Informationen dann zu erhalten. Kann so eine Werbung überhaupt Erfolg haben? Sie kann! Der Spiegel berichtete in seiner Ausgabe 29/2001 in einem Beispiel von der Effektivität der Fax-Werbung: Um für nichts zu kassieren, brachte im Sommer 2001 Hans Dieter Hayes 1.134.189 Faxe in Umlauf mit der Frage „Sind Sie für eine Beteiligung des PDS an einer Regierung in der deutschen Hauptstadt Berlin - Wählen Sie durch Ankreuzen und faxen Sie an 01908…“ Das Antwortfax kostete damals laut Fußnote 3,63 DM/Minute. Der Rücklauf betrug laut Spiegel 19.382 Faxe…

Obwohl Firmen mit dieser Werbemethode ihren Ruf ruinieren, ist es bisher nicht gelungen, diese Art von Werbung gänzlich auszurotten. Das Zusenden von unverlangter Werbung per Telefax ist aber nicht nur ärgerlich, sondern auch verboten - nach § 7 UWG gilt derartige Werbung als wettbewerbswidrig -, so dass sich der Empfänger mit Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen wehren kann. Leider lassen sich diese Rechtsansprüche aber nur in den wenigsten Fällen gerichtlich durchsetzen. Die Absender verschleiern oftmals ihre Identität oder haben ihren Sitz ins Ausland verlegt. In derartigen Fällen kann faktisch mit wettbewerbsrechtlichen Mitteln die Flut unverlangter Faxwerbung nur schwer und selten kurzfristig eingedämmt werden. Allerdings bedeutet dieses, dass man vor der jeder Faxwerbung kapitulieren muss: Insbesondere bei unzulässiger Faxwerbung durch deutsche Unternehmen kann vor allem mit Hilfe der Verbraucherzentralen die Rechtsverfolgung vor deutschen Gerichten bestritten werden. Allerdings muss in derartigen Fällen immer berücksichtigt werden, dass dem Betroffenen neben zeitlichen und organisatorischen Aufwand auch ein Prozesskostenrisiko entsteht.

Eine weitere Möglichkeit zur Reduzierung der Faxwerbung besteht darin, sich in die sog. „Robinson-Listen“ des Deutschen Direktmarketingverband e.V. einzutragen. Der Eintrag soll verhindern, dass dort registrierte Verbraucher keine unverlangte Werbung von den angeschlossenen Mitgliedsunternehmen erhalten. Erfahrungsgemäß orientieren sich zumindest seriöse Werbetreibende bei der Faxwerbung an diese Listen.

Wunder kann auch eine Beschwerde bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation oder dem Verein „Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V.“ (FST) bewirken: Die 0190er - Nummern werden von der Behörde zugeteilt, die Vergabe und Nutzung dieser Nummern unterliegt bestimmt Regeln, zu deren Einhaltung sich die Netzanbieter gegenüber den Netzbetreibern, die Mitglied im Verein FST sind, bei der Zuteilung der Nummern verpflichten. In dem Verhaltenskodex des FST ist ausdrücklich festgehalten, dass unverlangte Faxwerbung unzulässig ist. Verstöße gegen die Vorschriften können sowohl von der Behörde als auch vom Verein intern sanktioniert werden.

Bleibt schließlich noch die pragmatische Lösung: Das Faxgerät nachts abschalten. Wegen der günstigen Übertragungskosten erfolgt die Zusendung von Fax-Spam meistens nachts oder an Wochenenden. Und tunlichst sollte die Anwahl der beworbenen 0190er oder 0900er Rufnummer vermieden werden - auch nicht, um die Werbung abzubestellen. Mit jedem Anruf verdient der Absender Geld und in der Regel wird trotz des Versuches, die Werbung abzubestellen, die Werbeflut nicht enden.

"Faxwerbung" vollständig lesen »

Dr. Fischer, Amtsgericht Düsseldorf.

Zugegeben, ein seltsamer Titel für einen Blogeintrag. Aber notwendig.

Denn es geht um eine Abmahnung, meine Abmahnung.
Totales Befindlichkeitsbloggen (Teil 2)
"Dr. Fischer, Amtsgericht Düsseldorf." vollständig lesen »

Werberecht

EuGH Urteil zu Google Adwords
Verwendung fremder Markennamen
Ideenklau und Diebstahl im Internet
Plumper Klau mittels „Copy and Paste“
Marketingrecht – Wo Recht leider oft recht eigen ist
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht ...
Faxwerbung
Wie wehre ich mich gegen Faxwerbung?

Verwaltung des Blogs

Login