Freitag, 16. März 2007
08:26
Schwein gehabt
Was nicht alles passieren kann... Der Newsletter von www.art-lawyer.de machte mich auf folgendes aufmerksam:
Also Achtung: schnell noch den Spitznamen schützen lassen. Der könnte mal wertvoll werden!
Auch Spitznamen genießen Namensschutz - Bastian Schweinsteiger wehrt sich erfolgreich gegen die "Schweini"-Wurst.
Der Fußballer hat jetzt Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber einem Fleischgroßhändler, der ohne Zustimmung von Bastian Schweinsteiger die Kennzeichnung "Schweini" für von ihm hergestellte Wurstwaren benutzte. Der beklagte Fleischhändler hatte Mitte 2005 die Marke "Schweini" dem Deutschen Patent- und Markenamt in München angemeldet.
Auch ein Spitznamen könne dem Namensschutz nach dem § 12 BGB unterfallen, entschied jetzt das Landgericht München. Quelle: beck-aktuell.de v. 08.03.2007
Also Achtung: schnell noch den Spitznamen schützen lassen. Der könnte mal wertvoll werden!
Geschrieben von Frauke Weber in Meta-Marketing
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