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22. Juni 2006 - Der Tag 0 der Eloi

Kreativität ist die Energie, die aus einer Gedankenfusion erwächst. Gut, so steht das wohl in keinem Lexikon, zumindest nicht hier oder hier, aber ist ja mal eine These für die Nachwelt – und zwar zwangsweise.

„Hä?“ höre ich dich berechtigt fragen – und ich kann nur antworten: „Äh …“

Denn was Besseres fällt mir auch nicht ein zum „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)“ in der Fassung vom 22. Juni 2006.

Okay, nicht ganz aktuell, aber das wird’s. Da mag man sich ja über die GEMA wundern , sich über deren Abzocke ärgern, aber (seltsam genug) es überrascht einen ja nicht wirklich, auf was sie kommen. Doch dieses Gesetz hat in gewisser Weise doch eine neue Dimension der Realitätsferne erreicht.

Schon der Gesetzesentwurf las sich, ein gewisses Maß schwarzen Humors vorausgesetzt, sehr lustig:
A. Problem und Ziel
Veröffentlichungen, die als Netzpublikationen keinen körperlichen Träger haben, werden in Deutschland nicht systematisch in Bestand, Gestalt und zur Nutzbarkeit bewahrt. Die Bundesanstalt „Die Deutsche Bibliothek“ (Bibliothek) ist in ihrer Funktion als Nationalbibliothek bislang beauftragt, körperliche Medien- werke wie Bücher und Tonträger seit 1913 zu sammeln, zu erschließen, zu bewahren und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen. Zur Bewahrung und Nutzung des digitalen Kulturerbes für Literatur, Wissenschaft und Praxis soll der Auftrag der Bibliothek auf die mittlerweile weit verbreiteten innovativen Veröffentlichungsformen erstreckt werden. Über die Einbeziehung unkörperlicher Medienwerke in den Sammelauftrag hinaus soll neben einer Aktualisierung, Straffung, Ausgliederung in niedrigere Rechtsetzungsebenen und übersichtlicheren Gestaltung des geltenden Gesetzes der Name der Bundesanstalt ihrer tatsächlichen Funktion entsprechend angepasst werden.
B. Lösung
Konstitutive Neufassung des Gesetzes über die Deutsche Bibliothek.
C. Alternativen
Keine

Das klingt doch schmissig. Und irgendwie auch logisch. Aber ähhhh: Hä? Klar sollte das kulturelle Erbe eines Landes gesammelt und archiviert werden, und es ist ja auch völlig OK, dass, wer schreibt, zwei Pflichtexemplare seines Werkes auf seine Kosten an die Nationalbibliothek überstellt, auch OK, aber jetzt wurden ein paar Paragraphen geändert bzw. erweitert:
§ 14 Ablieferungspflicht

(3) Die Ablieferungspflichtigen haben Medienwerke in unkörperlicher Form nach § 2 Nr. 1 Buchstabe a in einfacher Ausfertigung gemäß § 16 Satz 1 abzuliefern.

Wie? Nun, formell ist auch das festgeschrieben:
§ 16 Ablieferungsverfahren

Die Ablieferungspflichtigen haben die Medienwerke vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbarem Zustand und zur dauerhaften Archivierung durch die Bibliothek geeignet unentgeltlich und auf eigene Kosten binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung an die Bibliothek oder der von dieser benannten Stelle abzuliefern. Medienwerke in unkörperlicher Form können nach den Maßgaben der Bibliothek auch zur Abholung bereitgestellt werden.

Das heißt: u.a. müssen Blogeinträge abgeliefert oder zur Abholung bereitgestellt werden? Was das heißt? Da kann man doch wohl nur mutmaßen: Gibt es demnächst eine Öffentliche Stellenausschreibung für „Copy & Paste-Administrator“ oder so? (Die Vorbereitungen hierzu laufen beim akademischen Nachwuchs ja schon auf Hochtouren …)

Und jetzt wird es richtig lustig:
§ 19 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 14 Abs. 1, 2 oder 3 ein Medienwerk nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig abliefert …

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro geahndet werden.

Wenn ich also diesen Artikel nicht binnen einer Woche zur Abholung bereitstelle, muss ich 10.000 Euro zahlen? Toll.

Vielleicht sollte man ihnen einfach alles mailen? Nur um der möglichen Strafe zu entgehen …

Wo das alles gespeichert wird, weiß ich übrigens dank Cheffe, der neulich auf die Tribbles verwies: in den sprechenden Ringen der Eloi.
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Hallo Web 2.0, dachte sich auch die GEMA

Dies hat sich wohl die GEMA bei der Übernahme von YouTube gedacht. Nun hat ein GEMA Sprecher bekannt gegeben, dass Google zu Lizenzgebühren aufgefordert wurde. Man beruft sich auf Musikstücke in den Videos, welche nach Lizenzrechten ihren Mitgliedern gehören. Demnach soll Google nun alle rechtswidrigen Videos löschen und dies in Zukunft kontrollieren. Mal auf YouTube gesehen, werden da wohl einige Videos vor dem Aus stehen. Wenn wir jetzt mal weiter spinnen kommen da wohl noch Google Videos sicher schon bald nach. So was ist doch mal wieder typisch, kaum versuchen Menschen sich virtuell auszutauschen und einfach Spass zu haben, greifen deutsche Bürokraten ein und versuchen schnell noch hier und da ein Euro zu verdienen. Einfach Top !! Weiter soooooo!!!

Was für ein Theater: Schmerzensgeld für Autoren?

Scheinbar tut sich was für Menschen, die schreiben. Ihre Werke bleiben - und dürfen in Zukunft wohl nicht mehr nach Gutdünken eines des Schreibens unfähigen Regisseurs verändert werden. (Ich kenne auch keinen Dirigenten, der Kompositionen neu zusammenstückelt.)

Dennoch stoßen, wie Yahoo meldet, die Pläne der Bundesregierung beim Deutschen Bühnenverein auf scharfen Widerstand. (was niemanden wirklich überrascht.)

Problematisch sei vor allem, dass Autoren, deren Werke urheberrechtlich geschützt sind, künftig vom Theater eine Art Schmerzensgeld verlangen könnten, wenn ihre Werke stark verändert oder durch die Regie in einen völlig anderen Zusammenhang gestellt würden.

Problematisch? Wenn man sich an geistigem Eigentum vergeht, muss sonst jeder blechen. Will da jemand Sonderrechte?

Aber was weiß schon ein Werbetexter? Dieses rechtlose Wesen, in dessen Kreationen sich ja auch jede/r ungestraft einmischt, der schomma einen Schulaufsatz geschrieben hat. Und ne Art GEMA für Claims wäre ja auch mal schön.

Statt dessen erhielt ich neulich eine Anfrage hierzu mit der Frage, wie ich Entwicklung eines Claims denn abrechnen würde.

"Pro Anschlag?"
"Bitte? Und was haben Sie sich da so vorgestellt? 1 €/Buchstabe? Glauben Sie Coke zahlte für "Enjoy" 5 € zzgl. MwSt.?"
"Man wird ja mal fragen dürfen."

Ja, aber es darf auch mal intelligent sein .... bei so was sollte man auch auf Schmerzengeld klagen können.

A propos Intelligenz, Gema und Können: Wenn jemand einen Songwriter braucht, mailen Sie mir.

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