Donnerstag, 13. November 2008
14:00
Schleichwerbung im Internet und bei Kinofilmen
Werbung ist grundsätzlich dem Adressaten als solche kenntlich zu machen. Wird dagegen Werbung in einer vermeintlich unabhängigen, sachverständigen oder wissenschaftlichen Äußerung (redaktionelle Werbung) ohne weitere Kennzeichnung verpackt, so kann eine unzulässige Schleichwerbung vorliegen. Ein solcher Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht wiegt umso schwerer, da ein Verbraucher derlei Äußerungen typischerweise mehr Gewicht und Glaubwürdigkeit als bei erkennbarer Werbung zumisst. Eine solche auf Täuschung basierende Schleichwerbung beeinflusst den Verbraucher subtiler und häufig intensiver als direkte Werbung, ohne dass es der Verbraucher überhaupt bemerkt.
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Geschrieben von Rechtsanwalt Sebastian Trost in Marketing-Recht
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Tags für diesen Artikel: internet, kino, marketing, marketing-recht, schleichwerbung, werberecht, werbung


