Natürlich buhlen
BMW,
Porsche,
Benz,
Opel,
Ford,
Renault,
VW,
Seat,
Toyota,
Daihatsu,
Mitsubishi,
Citroen,
Peugeot,
Skoda und meinetwegen auch
Rolls-Royce,
Aston Martin,
Maybach und
Hummer um die Gunst der Deutschen, aber diesmal geht's um deren Anhänger (wobei letztere sehr selten damit gesichtet werden) und auch eher um spezielle Anhänger, nämlich die, die stehen, die nicht als Lasten-, sondern Werbeträger eingesetzt werden.
Höchrichterlich gab es nun in deinem, meinen, unser aller Namen folgende
Presseerklärung des
Bundesgerichtshofes (
BGH):
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte auf die Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. darüber zu entscheiden, ob das Abstellen von Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeschildern im öffentlichen Straßenraum wettbewerbswidrig ist, wenn eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis nicht vorliegt.
Das Landgericht hatte in dem Abstellen von Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeschildern im öffentlichen Straßenraum eine erlaubnispflichtige Sondernutzung gesehen, die ohne straßenrechtliche Erlaubnis gegen das Landesstraßengesetz verstoße. Dieser Verstoß führe zur Wettbewerbswidrigkeit.
Ebenso wie das Berufungsgericht hat der Bundesgerichtshof einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verneint. Es könne offen bleiben, ob die Beklagte durch das Abstellen von Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeschildern im öffentlichen Straßenraum gegen das Landesstraßengesetz verstoßen habe, weil sie keine Sondernutzungserlaubnis eingeholt habe. Denn wettbewerbsrechtlich unlauter handle nur, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwider handle, die auch dazu bestimmt sei, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Dieser erforderliche Marktbezug fehle der Vorschrift über die Erlaubnispflicht der Sondernutzung. Sie diene ausschließlich dem Schutz der gemeingebräuchlichen Nutzungsmöglichkeit der öffentlichen Straße und nicht dazu, das Verhalten im Wettbewerb zu regeln. Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Werbetreibenden seien ein bloßer Reflex dieser öffentlich-rechtlichen Regelungen und könnten nicht mit einer Wettbewerbsklage unterbunden werden.
Urteil vom 11. Mai 2006 – I ZR 250/03
Etwas weniger juristisch kommentiert das der
lawblog:
Straßenrecht hat mit Wettbewerbsrecht nichts zu tun.
Wenn ich jetzt eine junge Frau in einem engen Kleid an einer mannsbekannten Straße in einem eng anliegenden Kleid mit meinem Logo drauf auf und ab stöckeln lasse, würde sie dann auch wegen Fehlen einer Sondernutzung .... Manchmal macht mich meine Heimat nur so unsagbar müüüüde ... Wie kommt man überhaupt auf die Idee, dagegen zu klagen und dann auch noch den BGH damit zu belämmern?
Kommentare
So, 06.07.2008 00:14
Hier noch ein neues Artikelverzeichnis, welches sich hauptsächlich mit Eigenbau Anleitungen be [...]
Sa, 05.07.2008 22:51
Toll, dass Sie beide den Tipp gut finden. Es kommt bei einer Rede oder Präsentation tatsächlic [...]
Sa, 05.07.2008 08:09
Vielen Dank für den Zuwurf und ein schönes Wochenende!
Fr, 04.07.2008 22:02
scharfsinnig beobachtet! die "schönsten" Eigentore als Präsenter schießt man sich halt immer n [...]
Fr, 04.07.2008 21:08
Beim zappen durch Premiere hab ich dann doch noch ein Spiel anzusehen. Nach so viel Fussball E [...]
Fr, 04.07.2008 17:24
Super! Das sind wohl die kleinen aber feinen Unterschiede, die in der Gesamtheit eine Präsenta [...]
Fr, 04.07.2008 11:28
Was vor lauter Schreck mach ich denn dann dieses Wochenende? Zum Glück gibts dann noch die For [...]
Fr, 04.07.2008 11:07
Danke! Stimmt ja die Bundesliga läuft erst wieder im August. Irgendwie hatte man sich an jeden [...]
Do, 03.07.2008 17:39
Ein wirklich wahres Sprichwort =D Sehr interessanter blog hier, macht Spass zu lesen...
Mi, 02.07.2008 13:21
Getreu dem Motto: Neues muß nicht immer gut sein!
Mi, 02.07.2008 13:17
... ist es nicht überall so? Egal auf welcher Seite des Schreibtisches man sich befindet, eine [...]
Mi, 02.07.2008 11:24
Ach ja: In unserem Fall kann der Journalist entscheiden, ob diese Grenze zwischen ihm und den [...]
Mi, 02.07.2008 11:22
Im Bereich des Filmjournalismus zum Beispiel gibt es eine Grenze (über die ich dieser Tage sow [...]
Mi, 02.07.2008 10:41
Unter den Marketing- Weblogs findet ein kleiner Fackellauf statt und auch ich habe ein Stöcken [...]
Mo, 30.06.2008 17:23
Hmm, erinnert mich an Googles Kampagne mit dem Plakat und der Formel, als sie Programmierer suchten.
Fr, 27.06.2008 14:11
Na, ich bin ja mal gespannt wer hier das Beste Routing hat
Fr, 27.06.2008 14:07
Und schon ist es weg und auf dem Weg nach Leverkusen.
Di, 24.06.2008 16:38
In der Marketing- und Kommunikationsbranche gibt es besonders viele Fachblogs, zumindest is [...]
Mo, 23.06.2008 17:19
Ich kann nur sagen, dass wir mit den Artikelverzeichnissen bislang noch immer Erfolge einfahre [...]
Mi, 18.06.2008 10:01
Ja, da freuen sich die Leser! Noch als Ergänzung. Es war weniger die Uni Fribourg selbst, die [...]