Natürlich buhlen
BMW,
Porsche,
Benz,
Opel,
Ford,
Renault,
VW,
Seat,
Toyota,
Daihatsu,
Mitsubishi,
Citroen,
Peugeot,
Skoda und meinetwegen auch
Rolls-Royce,
Aston Martin,
Maybach und
Hummer um die Gunst der Deutschen, aber diesmal geht's um deren Anhänger (wobei letztere sehr selten damit gesichtet werden) und auch eher um spezielle Anhänger, nämlich die, die stehen, die nicht als Lasten-, sondern Werbeträger eingesetzt werden.
Höchrichterlich gab es nun in deinem, meinen, unser aller Namen folgende
Presseerklärung des
Bundesgerichtshofes (
BGH):
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte auf die Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. darüber zu entscheiden, ob das Abstellen von Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeschildern im öffentlichen Straßenraum wettbewerbswidrig ist, wenn eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis nicht vorliegt.
Das Landgericht hatte in dem Abstellen von Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeschildern im öffentlichen Straßenraum eine erlaubnispflichtige Sondernutzung gesehen, die ohne straßenrechtliche Erlaubnis gegen das Landesstraßengesetz verstoße. Dieser Verstoß führe zur Wettbewerbswidrigkeit.
Ebenso wie das Berufungsgericht hat der Bundesgerichtshof einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verneint. Es könne offen bleiben, ob die Beklagte durch das Abstellen von Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeschildern im öffentlichen Straßenraum gegen das Landesstraßengesetz verstoßen habe, weil sie keine Sondernutzungserlaubnis eingeholt habe. Denn wettbewerbsrechtlich unlauter handle nur, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwider handle, die auch dazu bestimmt sei, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Dieser erforderliche Marktbezug fehle der Vorschrift über die Erlaubnispflicht der Sondernutzung. Sie diene ausschließlich dem Schutz der gemeingebräuchlichen Nutzungsmöglichkeit der öffentlichen Straße und nicht dazu, das Verhalten im Wettbewerb zu regeln. Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Werbetreibenden seien ein bloßer Reflex dieser öffentlich-rechtlichen Regelungen und könnten nicht mit einer Wettbewerbsklage unterbunden werden.
Urteil vom 11. Mai 2006 – I ZR 250/03
Etwas weniger juristisch kommentiert das der
lawblog:
Straßenrecht hat mit Wettbewerbsrecht nichts zu tun.
Wenn ich jetzt eine junge Frau in einem engen Kleid an einer mannsbekannten Straße in einem eng anliegenden Kleid mit meinem Logo drauf auf und ab stöckeln lasse, würde sie dann auch wegen Fehlen einer Sondernutzung .... Manchmal macht mich meine Heimat nur so unsagbar müüüüde ... Wie kommt man überhaupt auf die Idee, dagegen zu klagen und dann auch noch den BGH damit zu belämmern?
Kommentare
Do, 28.08.2008 09:16
Soso, Du hast also nen richtig großen Fernseher
Mi, 27.08.2008 18:59
Dieses Rosa ist echt nicht sonderlich schön. Aber irgendwie hat der ganze Spot einen 80er Ja [...]
Mi, 27.08.2008 17:59
Mich erinnert das an riesige rosa Schlüpfer!
Mi, 27.08.2008 16:17
Gerade hab ich es im (ziemlich großen) TV gesehen. Und direkt wiedererkannt...!
Mi, 27.08.2008 12:51
Tja, was der Bauer nicht kennt, das kauft er nicht... Aber gerade in Bezug auf Offenheit un [...]
Mi, 27.08.2008 08:31
So ist das in diesem meinen Lande numal - wat nicht passt - wird passend gemacht, wenn dann al [...]
Di, 26.08.2008 13:18
Um Wikis für Unternehmen und ihre Mitarbeiter interessant zu machen sollte auf eine attraktive [...]
Mo, 25.08.2008 17:33
in sachen "datenverarbeitung" haben sich die deutschen ja weltruf erarbeitet...nicht nur rühml [...]
Mo, 25.08.2008 17:17
Ja, wenn auch nur ein Fünkchen an Hoffnung besteht, dass Dritte für den Sturz verantwortlich g [...]
Mo, 25.08.2008 12:28
Ein kleiner Kommentar aus Kundensicht: mit den "vielen selbsternannten Berater ohne Sachervers [...]
Mo, 25.08.2008 11:38
Ja, das MyMiniCity-Fieber kann schon seltsame Auswüchse annehmen. Da soll es Leute geben die m [...]
So, 24.08.2008 17:41
Welch Weise Worte darf ich hier lesen. Sich selbst immer wieder zu illusionieren sollte man wi [...]
So, 24.08.2008 14:30
Danke für das Lob, Du Chauvi
So, 24.08.2008 13:26
Hach, Esther, wirklich wahr und wunderschön geschrieben. Gerade letzter Passus ist superwic [...]
Sa, 23.08.2008 20:38
Aber vielleicht lässt man diese "Komplexität" besser unerwähnt?
Sa, 23.08.2008 19:51
web 2.0 ist eben mehr (und komplexer) als ein layout-stil
Sa, 23.08.2008 17:49
Herrlich! So beschimpfen sich dann am Ende alle Parteien gegenseitig als blöde Machos und frig [...]
Sa, 23.08.2008 17:22
Nicht nur der sog. Mittelstand. In der W&V-Beilage mit dem wahnsinnigen Titel "Innovation" gib [...]
Sa, 23.08.2008 16:08
Ja. Bei manch gebranntem Kind bleibt man auch einfach chancenlos. Aber zum Glück - und das ist [...]
Sa, 23.08.2008 15:28
Diese Erfahrungen teile ich. Es dauert nur manchmal ein bischen, bis sich die Erkenntnis setzt [...]