Bessere Werbung: Sponsored Posts und Advertorials auf marketing-blog.biz»

Tatzenschutz

Wenig Freunde macht sich derzeit der deutsche Outdoor-Bekleidungsmacher Jack Wolfskin. Er mahnt derzeit generalstabsmäßig ab. Und zwar Menschen, die irgendwie Geschäfte mit einem Tatzen-Motiv machen. Begründung: die Tatze sei markenrechtlich geschützt.

Einige Anbieter des Bastelportals verkaufen Artikel, auf denen Tatzen zu sehen sind. Das mögen die Wolfshäute gar nicht und versenden anwaltliche Kostennoten. Eine Zusammenfassung der Ereignisse gibt es beim Werbeblogger und auf Spiegel Online .

Bei Jack Wolfskin setzt man auf Härte und prügelt brachial auf alle ein, die irgendwie was mit Tatzen zu tun haben. Ich stelle mir nun die Frage:

Was ist denn mit Nachbars Katze? Die läuft doch hier durch die Pfützen und hinterlässt so manchen Tatzen-Abdruck. Und die vielen Hunde, die jeden Tag mit ihren Pfoten hundertfach Spuren auf Pflaster und im Matsch hinterlassen? Dürfen die das noch? Sie hinterlassen sie ja öffentlich, einsehbar für jeden. Wenn ich die jetzt fotografiere? Was passiert mir? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung da noch?

Eins ist klar: Sympathien wird sich die Firma mit der Tatze so nicht erwerben. Denn ein Sturm der Empörung ist schon losgebrochen.

Zunftschreiber im Abmahnwahn

Klum ./. Werbeblogger, Sozialgericht Bremen ./. Shopblogger, DOSB ./. Saftblog, Marions Kochbuch gegen den Rest der Welt.
Mehr oder weniger jeder der bloggt kennt sich mittlerweile mit dem Thema Abmahnung aus...

Heute gibt es hier mal die andere Sicht der Dinge.
Totales Befindlichkeitsbloggen. (Teil 1)
"Zunftschreiber im Abmahnwahn" vollständig lesen »

Hurra, wir können klagen!

Was lesen wir da auf der Webseite von Herrn Kruse?
Karoshi* jetzt auch bald in Deutschland …
(Wer dem Link nicht folgen will, für den gibt es hier auch einen Screenshot.)

Kam uns nicht nur spanisch, sondern auch sehr bekannt vor, denn auch wir berichteten schon am 2.10.2008 von Karoshi jetzt auch bald in Deutschland*

Der Experte sieht sofort, dass da das Sternchen an einem anderen Platz steht. Und im Text selbst gibt es eine Handvoll "Variationen". Aber ansonsten: Diebstahl.

Was nun, Herr Kruse?
Was tun, Herr Anwalt?

Schwein gehabt

Was nicht alles passieren kann... Der Newsletter von www.art-lawyer.de machte mich auf folgendes aufmerksam:


Auch Spitznamen genießen Namensschutz - Bastian Schweinsteiger wehrt sich erfolgreich gegen die "Schweini"-Wurst.

Der Fußballer hat jetzt Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber einem Fleischgroßhändler, der ohne Zustimmung von Bastian Schweinsteiger die Kennzeichnung "Schweini" für von ihm hergestellte Wurstwaren benutzte. Der beklagte Fleischhändler hatte Mitte 2005 die Marke "Schweini" dem Deutschen Patent- und Markenamt in München angemeldet.

Auch ein Spitznamen könne dem Namensschutz nach dem § 12 BGB unterfallen, entschied jetzt das Landgericht München. Quelle: beck-aktuell.de v. 08.03.2007


Also Achtung: schnell noch den Spitznamen schützen lassen. Der könnte mal wertvoll werden!

Urheberrecht? Was ist das?

Bloggerkollegin Daniela A. Caviglia hat ein Problem: man stiehlt ihr geistiges Eigentum und versendet es als Newsletter. Ein solches Vorgehen ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten, oder?

Anfragen bei der entsprechenden Newsletter-Redaktion werden nicht wirklich beantwortet und ihr Rechtsanspruch auf ein entsprechendes Honorar nicht akzeptiert. Sie solle den Rechtsweg beschreiten. Der Text hätte im Internet öffentlich zur Verfügung gestanden.

Man stelle sich das mal vor: Da klaut einer dein Auto. Du forderst ihn auf, ordnungsgemäß zu bezahlen, damit er es dann nutzen darf. Und er sagt dir: Klag doch! Das Auto stand draußen rum, da habe ich es einfach mal mitgenommen.

Gibt es im Internet etwa kein geistiges Eigentum?


Was für ein Theater: Schmerzensgeld für Autoren?

Scheinbar tut sich was für Menschen, die schreiben. Ihre Werke bleiben - und dürfen in Zukunft wohl nicht mehr nach Gutdünken eines des Schreibens unfähigen Regisseurs verändert werden. (Ich kenne auch keinen Dirigenten, der Kompositionen neu zusammenstückelt.)

Dennoch stoßen, wie Yahoo meldet, die Pläne der Bundesregierung beim Deutschen Bühnenverein auf scharfen Widerstand. (was niemanden wirklich überrascht.)

Problematisch sei vor allem, dass Autoren, deren Werke urheberrechtlich geschützt sind, künftig vom Theater eine Art Schmerzensgeld verlangen könnten, wenn ihre Werke stark verändert oder durch die Regie in einen völlig anderen Zusammenhang gestellt würden.

Problematisch? Wenn man sich an geistigem Eigentum vergeht, muss sonst jeder blechen. Will da jemand Sonderrechte?

Aber was weiß schon ein Werbetexter? Dieses rechtlose Wesen, in dessen Kreationen sich ja auch jede/r ungestraft einmischt, der schomma einen Schulaufsatz geschrieben hat. Und ne Art GEMA für Claims wäre ja auch mal schön.

Statt dessen erhielt ich neulich eine Anfrage hierzu mit der Frage, wie ich Entwicklung eines Claims denn abrechnen würde.

"Pro Anschlag?"
"Bitte? Und was haben Sie sich da so vorgestellt? 1 €/Buchstabe? Glauben Sie Coke zahlte für "Enjoy" 5 € zzgl. MwSt.?"
"Man wird ja mal fragen dürfen."

Ja, aber es darf auch mal intelligent sein .... bei so was sollte man auch auf Schmerzengeld klagen können.

A propos Intelligenz, Gema und Können: Wenn jemand einen Songwriter braucht, mailen Sie mir.

Twitter

Verwaltung des Blogs

Login